Haftpflichtversicherung Kranken- und Unfallversicherung Berufsrechtsschutz
Unsere Partner: Allianz & Swica

Versicherungen (Schadenfälle, Leistungen)
Unsere Sektion bietet seinen
Mitgliedern eine günstige Kollektiv-Haftpflichtversicherung bei der
Allianz-Versicherung an. Die Versicherung ist freiwillig und kann durch
eine Zusatzversicherung für Berufshaftpflicht ( im Moment CHF 20.00
jährlicher Beitrag) ergänzt werden. Ein Schadenformular sowie
die Versicherungsbedingungen könnt ihr herunterladen oder bei Christian
Guggisberg anfordern. Bei Schadenfällen wendet euch direkt bei
Christian. Er steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Christian Guggisberg
c/o Kantonspolizei Bern, Aus- und Weiterbildung, Lutschenstr. 20, 3063 Ittigen
031 638 56 75
Was tun im Schadenfall?
In der beiliegenden Allianz-Police / allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten

SWICA Gesundheitsorganisation
Unser Partner SWICA ist eine der führenden Kranken- und Unfallversicherungen der Schweiz. Mit den umfassenden und individuellen Versicherungslösungen bietet SWICA Ihnen und Ihrer Familie einen optimalen Schutz und finanzielle Sicherheit - wo immer Sie sind.
Ihre SWICA-Vorteile
Sie und Ihre Familie erhalten dank dem BENEVITA Bonusprogramm bis zu 15% Prämienrabatt aufausgewählte Zusatzversicherungen.
Profitieren Sie von einem grosszügigen Präventionsbeitrag von bis zu CHF 800.- jährlich an Ihre persönliche Fitness und Gesundheitsvorsorge. Zudem erhalten Sie umfassende Dienstleistungen rund um Ihre Gesundheit, wie zum Bespiel die telefonische Gesundheitsberatung sante24 - weltweit und 24h täglich.
Ob Comparis oder K-Tipp - im Krankenversicherungsvergleich erzielt SWICA mehrfach den 1. Platz für beste Kundenzufriedenheit.
Jetzt SWICA kontaktieren und profitieren:
Berufsrechtsschutz
Der VSPB gewährt seinen Mitgliedern und Sektionen Rechtsschutz. Anspruch besteht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sowie im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den VSPB oder eine Sektion. Details sind dem Rechtsschutzreglement zu entnehmen.
Befinden Sie sich in einer Situation, die juristischer Abklärung oder Hilfe bedarf, bitten wir Sie, sich zwecks weiterem Vorgehen mit dem für den Rechtsschutz zuständigen Funktionär Ihrer Sektion in Verbindung zu setzen. Sollten Sie nicht wissen, wer dafür zuständig ist, gibt Ihnen unser Verbandssekretariat gerne Auskunft.
Ein Gesuch kann ausschliesslich in Zusammenarbeit mit der Sektion,
der Sie angehören, eingereicht werden. Zur Vorbereitung der
Gesuchseinreichung kann an dieser Stelle jedoch bereits das Gesuch
heruntergeladen werden: