Haftpflichtversicherung Kranken- und Unfallversicherung Berufsrechtsschutz

Unsere Partner: Allianz & Swica

Versicherungen (Schadenfälle, Leistungen)

Unsere Sektion bietet seinen Mitgliedern eine günstige Kollektiv-Haftpflichtversicherung bei der Allianz-Versicherung an. Die Versicherung ist freiwillig und kann durch eine Zusatzversicherung für Berufshaftpflicht ( im Moment CHF 20.00 jährlicher Beitrag) ergänzt werden. Ein Schadenformular sowie die Versicherungsbedingungen könnt ihr herunterladen oder bei Christian Guggisberg anfordern. Bei Schadenfällen wendet euch direkt bei Christian. Er steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Christian Guggisberg

c/o Kantonspolizei Bern, Aus- und Weiterbildung, Lutschenstr. 20, 3063 Ittigen

031 638 56 75

christian.guggisberg@police.be.ch


Was tun im Schadenfall?

In der beiliegenden Allianz-Police / allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten


SWICA Gesundheitsorganisation

Unser Partner SWICA ist eine der führenden Kranken- und Unfallversicherungen der Schweiz. Mit den umfassenden und individuellen Versicherungslösungen bietet SWICA Ihnen und Ihrer Familie einen optimalen Schutz und finanzielle Sicherheit - wo immer Sie sind.

Ihre SWICA-Vorteile

Sie und Ihre Familie erhalten dank dem BENEVITA Bonusprogramm bis zu 15% Prämienrabatt aufausgewählte Zusatzversicherungen.

Profitieren Sie von einem grosszügigen Präventionsbeitrag von bis zu CHF 800.- jährlich an Ihre persönliche Fitness und Gesundheitsvorsorge. Zudem erhalten Sie umfassende Dienstleistungen rund um Ihre Gesundheit, wie zum Bespiel die telefonische Gesundheitsberatung sante24 - weltweit und 24h täglich.

Ob Comparis oder K-Tipp - im Krankenversicherungsvergleich erzielt SWICA mehrfach den 1. Platz für beste Kundenzufriedenheit.


Jetzt SWICA kontaktieren und profitieren:


Berufsrechtsschutz

Der VSPB gewährt seinen Mitgliedern und Sektionen Rechtsschutz. Anspruch besteht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sowie im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den VSPB oder eine Sektion. Details sind dem Rechtsschutzreglement zu entnehmen.

Befinden Sie sich in einer Situation, die juristischer Abklärung oder Hilfe bedarf, bitten wir Sie, sich zwecks weiterem Vorgehen mit dem für den Rechtsschutz zuständigen Funktionär Ihrer Sektion in Verbindung zu setzen. Sollten Sie nicht wissen, wer dafür zuständig ist, gibt Ihnen unser Verbandssekretariat gerne Auskunft.

Ein Gesuch kann ausschliesslich in Zusammenarbeit mit der Sektion, der Sie angehören, eingereicht werden. Zur Vorbereitung der Gesuchseinreichung kann an dieser Stelle jedoch bereits das Gesuch heruntergeladen werden:

Wir sind gerne für Sie da - kontaktieren Sie uns rechtzeitig - Steinegger Rechtsanwälte